Kann ich den Erben zwingen, den Kauf genehmigen zu lassen?
günstig für Erbe betrifft Erben, Käufer, Vertragspartner der Verlassenschaft
Nein. Verkaufen Erben etwas aus einem noch nicht abgehandelten Nachlass, ist der Vertrag erst wirksam, wenn ihn das Verlassenschaftsgericht genehmigt. Bis dahin können Sie beim Gericht nur verlangen, dass es sich binnen einer Frist zur Genehmigung äußert. Sie können aber nicht vom Erben verlangen, dass er den Vertrag wirksam macht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Solange die Abhandlungsbehörde einen Veräußerungsvertrag der Erben nicht genehmigt hat, ist dieser schwebend unwirksam. Der andere Teil kann nur eine Frist zur Erklärung des Abhandlungsgerichtes zu verlangen, ob der Vertrag genehmigt wird; es steht im aber nicht das Recht zu, vom Erben zu verlangen, dass er den Veräußerungsvertrag in die Lage bringe, dass er wirksam werde (siehe auch GlUNF 1022).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Recht zur Fristsetzung ist nicht an zeitliche Voraussetzungen gebunden.OGH 3 Ob 17/08h, 10.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 51/19i, 13.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 145 · Todesfallaufnahme
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