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Brauche ich als Erbe für jede Handlung eine Gerichtsgenehmigung?

günstig für Erbe betrifft Erbe, Verlassenschaftsgericht, Gläubiger des Nachlasses
Sobald zum gesamten Nachlass Erbantrittserklärungen vorliegen, brauchen Sie auch für außergewöhnliche Verwaltungshandlungen keine Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts mehr. Nur wenn Sie Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen oder sonst veräußern wollen, bleibt die Genehmigung nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 03.10.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Nach Vorliegen von Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass bedürfen auch Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung keiner Genehmigung mehr. Anderes gilt lediglich für Veräußerungen von Gegenständen aus dem Verlassenschaftsvermögen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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