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Darf ich trotz Erwachsenenvertretung selbst einen Anwalt beauftragen?

günstig für Betroffener betrifft betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige
Ja, solange Sie erfassen können, wozu die Vollmacht dient. Nur wenn diese Einsicht ganz offenkundig fehlt, ist die Vollmacht unwirksam. Dass Ihnen die allgemeine Fähigkeit zu Rechtsgeschäften abgesprochen wurde, genügt dafür allein noch nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass der Betroffene bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. Bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis muss die Bevollmächtigung als unwirksam angesehen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 42.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §119; AußStrG 2005 §120; AußStrG 2005 §127; AußStrG §238, AußStrG §249

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