Zum Inhalt springen

Kann ich in einem klaren Moment noch selbst Verträge abschließen?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Erwachsenenvertreter, Vertragspartner, Angehörige
Nein, nicht ohne Ihren Vertreter. Sobald der Beschluss über die Bestellung rechtskräftig ist, sind Sie in dessen Wirkungskreis in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Selbst wenn Sie im Einzelfall tatsächlich einsichts- und urteilsfähig sind, brauchen Sie für Verfügungen und Verpflichtungen seine Einwilligung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Sachwalterbestellung wird die betroffene Person im Wirkungskreis des Sachwalters in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Auch wenn sie, etwa in einem lucidum intervallum, tatsächlich einsichts- und urteilsfähig ist, bedarf sie zu rechtsgeschäftlichen Verfügungen und Verpflichtungen der Einwilligung des Sachwalters. In diesem Sinn ist die Sachwalterbestellung konstitutiv.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Vertreterbestellung nur als letztes Mittel
Familienrecht · Anwaltsvollmacht der betroffenen Person
Verfahrensrecht · Eigenes Rechtsmittel des vertretenen Betroffenen
Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst
Familienrecht · Einstweiliger Erwachsenenvertreter im Verfahren