Wann ist die Weigerung gegen eine Adoption nicht gerechtfertigt?
günstig für Kind betrifft Kind, Eltern, Wahleltern
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung zur Adoption, kann diese Weigerung ungerechtfertigt sein. Das ist dann der Fall, wenn sich dieser Elternteil gegenüber dem Kind dauerhaft und in höchstem Maß familienwidrig verhalten hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Eine Weigerung ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der die Zustimmung verweigernde Elternteil sich gegenüber dem Kind eines beharrlichen und im höchsten Maße familienwidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht schuldhaftes früheres Verhalten des seine Zustimmung zur Adoption verweigernden Elternteils kann bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen maßgeblich sein.OGH 9 Ob 208/98y, 19.08.1998
- Auch wenn dem die Zustimmung verweigerten Elternteil kein<br/>schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, bedarf es einer nach<br/>pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmenden Abwägung der Interessen des<br/>leiblichen Elternteiles mit denen des Kindes.OGH 8 Ob 525/92, 26.06.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 Ob 2/24p, 26.08.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
- ABGB § 195
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