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Wie kommt eine Adoption rechtlich zustande?

betrifft Wahleltern, Eltern, Kind
Eine Adoption entsteht in zwei Schritten, die streng zu trennen sind: durch einen schriftlichen Vertrag und durch die Bewilligung des Gerichts. Verweigert der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung, kann das Gericht sie durch Beschluss ersetzen; mit dessen Rechtskraft ist der Vertrag geschlossen. Hat ein Vater seine Pflichten gegenüber dem Kind vernachlässigt, kann er sich zur Rechtfertigung seiner Weigerung darauf berufen, dass der Annehmende seine Ehe zerstört hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die Annahme an Kindesstatt kommt durch zwei Akte zustande, die streng auseinanderzuhalten sind: 1) Abschluss eines schriftlichen Vertrages und 2) gerichtliche Bewilligung der Annahme. Zu 1) Verweigert der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung, dann ersetzt das Gericht durch Beschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Mit Rechtskraft dieses Beschlusses ist der schriftliche Adoptionsvertrag abgeschlossen. Hat der Vater seine sittlichen Verpflichtungen gegenüber dem anzunehmenden Kind vernachlässigt, dann kann er sich zur Rechtfertigung der Weigerung seiner Zustimmung darauf berufen, dass der Annehmende der Mann sei, der seine Ehe zerstört habe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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