Wann darf das Gericht meine Weigerung gegen eine Adoption übergehen?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kind, Wahleltern
Es reicht nicht aus, dass die Adoption für das Kind Vorteile bringt, seine Erziehung verbessert oder seine Zukunftschancen erhöht. Ihre verweigerte Zustimmung darf grundsätzlich nur dann ersetzt werden, wenn Ihre Gründe für die Weigerung sittlich nicht zu rechtfertigen sind. Im Zweifel gilt die Weigerung als gerechtfertigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Es kann nicht genügen, dass das Wohl des Kindes durch die geplante Adoption gefördert, seine Erziehung in bessere Bahnen gelenkt und die Chancen für sein späteres Fortkommen erhöht werden. Eine Ersetzung der verweigerten Zustimmung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Weigerungsgründe sittlich nicht gerechtfertigt sind (EvBl 1973/154). Im Zweifel ist die Weigerung als gerechtfertigt anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Kindeswohl entsprechende, in der Familie des Annehmenden bestehende bessere, der Entwicklung des Kindes förderliche Lebensverhältnisse sind nicht der alleinige oder auch nur überwiegende Gesichtspunkt, die Verweigerung der Zustimmung als nicht gerechtfertigt anzusehen.OGH 2 Ob 239/09z, 18.12.2009
- Hier: Auch zum Absehen vom Erfordernis der Zustimmung eines Elternteils nach Art 265c des Schweizer Zivilgesetzbuches.OGH 1 Ob 253/06x, 27.02.2007
- Auch wenn dem die Zustimmung verweigernden Elternteil kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, bedarf es einer nach pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmenden Abwägung der Interessen des leiblichen Elternteils mit denen des Kindes.OGH 8 Ob 525/92, 26.06.1992
- Beruft sich ein leiblicher Elternteil auf die natürliche Bindung zum Kind, verweigert er die Zustimmung nicht grundlos.OGH 3 Ob 686/82, 01.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008581 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 8 Ob 2/24p, 26.08.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
- ABGB § 195
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