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Reicht mein Wunsch nach Kontakt gegen eine Adoption?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kind, Wahleltern
Der Wunsch eines Elternteils nach Kontakt zum Kind rechtfertigt die Weigerung nicht in jedem Fall. Auch wenn dem Elternteil kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, muss das Gericht seine Interessen gegen jene des Kindes abwägen. Überwiegen die Interessen des Kindes eindeutig, ist die verweigerte Zustimmung zu ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Wunsch eines Elternteiles um Kontakt zu ihrem Kind ist kein absolut gerechtfertigter Weigerungsgrund. Auch wenn dem Elternteil kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, bedarf es einer nach pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmender Abwägung der Interessen des leiblichen Elternteiles mit denen ihres Kindes; hier: wenn die Interessen des Kindes eindeutig dominieren, hat das Gericht die verzögerte Zustimmung zur Adoption zu ersetzten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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