Reicht mein Wunsch nach Kontakt gegen eine Adoption?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kind, Wahleltern
Der Wunsch eines Elternteils nach Kontakt zum Kind rechtfertigt die Weigerung nicht in jedem Fall. Auch wenn dem Elternteil kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, muss das Gericht seine Interessen gegen jene des Kindes abwägen. Überwiegen die Interessen des Kindes eindeutig, ist die verweigerte Zustimmung zu ersetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Der Wunsch eines Elternteiles um Kontakt zu ihrem Kind ist kein absolut gerechtfertigter Weigerungsgrund. Auch wenn dem Elternteil kein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, bedarf es einer nach pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmender Abwägung der Interessen des leiblichen Elternteiles mit denen ihres Kindes; hier: wenn die Interessen des Kindes eindeutig dominieren, hat das Gericht die verzögerte Zustimmung zur Adoption zu ersetzten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Willensäußerung des Kindes sind zudem dessen Unmündigkeit und allenfalls eine Einflussnahme durch den der Adoption zustimmenden Elternteil zu berücksichtigen.OGH 8 Ob 2/24p, 26.08.2024
- Dabei ist auch zu bedenken, ob die bereits bestehende Beziehung zum Wahlelternteil auch ohne Adoption möglich bleibt.OGH 8 Ob 2/24p, 26.08.2024
- Im Hinblick auf das eklatant familienwidrige Verhalten des Vaters (wiederholt aggressives Verhalten, Nichterbringung der Unterhaltsleistungen) hat das Interesse des leiblichen Vaters an der Aufrechterhaltung familienrechtlicher Beziehungen - nämlich dass er ein Besuchsrecht erlangen und durchsetzen möchte - hinter der dem Wohl des Kindes dienenden Adoption zurückzutreten.OGH 1 Ob 253/06x, 27.02.2007
- Hier: Auch zum Absehen vom Erfordernis der Zustimmung eines Elternteils nach Art 265c des Schweizer Zivilgesetzbuches.OGH 1 Ob 253/06x, 27.02.2007
- Das Interesse des Kindes an einer Adoption überwiegt nur dann, wenn das Kindeswohl eine solche geradezu notwendig erscheinen lässt.OGH 9 Ob 208/98y, 19.08.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 2/24p, 26.08.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
- ABGB § 195
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