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Bedeutet ein Wort im Kollektivvertrag dasselbe wie im Gesetz?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Übernimmt ein Kollektivvertrag einen Begriff aus dem Gesetz, ist im Zweifel anzunehmen, dass er ihn genauso versteht wie das Gesetz. Wollten die Kollektivvertragsparteien etwas anderes, müssen sie das klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei Übernahme gesetzlicher Begriffe durch einen Kollektivvertrag muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag diese Begriffe im gleichen Sinne verwendet wie das Gesetz; eine davon abweichende Absicht der Kollektivvertragsparteien muss daher klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008761 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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