Bedeutet ein Wort im Kollektivvertrag dasselbe wie im Gesetz?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Übernimmt ein Kollektivvertrag einen Begriff aus dem Gesetz, ist im Zweifel anzunehmen, dass er ihn genauso versteht wie das Gesetz. Wollten die Kollektivvertragsparteien etwas anderes, müssen sie das klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei Übernahme gesetzlicher Begriffe durch einen Kollektivvertrag muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag diese Begriffe im gleichen Sinne verwendet wie das Gesetz; eine davon abweichende Absicht der Kollektivvertragsparteien muss daher klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
- Bei Übernahme gesetzlicher Begriffe durch einen Kollektivvertrag muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag diese Begriffe im gleichen Sinne verwendet wie das Gesetz.OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
- Dieser Auslegungsgrundsatz gilt auch bei privatrechtlichen Verträgen.OGH 4 Ob 93/19h, 13.06.2019
- "Berufsunfähigkeit" in einem Pensionsplan - § 273 ASVG.OGH 4 Ob 6/78, 24.04.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008761 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 89/18f, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 11 · Normwirkung
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