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Wie wird ein Kollektivvertrag ausgelegt, wenn er unklar ist?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Jener Teil eines Kollektivvertrags, der unmittelbar für alle Arbeitsverhältnisse gilt, wird wie ein Gesetz ausgelegt und nicht wie ein Vertrag zwischen zwei Personen. Es kommt also nicht darauf an, was einzelne Personen gemeint haben. Maßgeblich sind Wortlaut und Zweck der Regelung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1865, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (121 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1865)

Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist nicht nach §§ 914, 915 ABGB, sondern nach §§ 6, 7 ABGB auszulegen (vgl 4 Ob 74/52).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 30 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 121.

Im Gesetz

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