Wie wird eine Regel im Kollektivvertrag ausgelegt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Maßgeblich ist zuerst der Wortlaut des Kollektivvertrags im Zusammenhang mit seinen übrigen Regelungen. Was die Vertragsparteien wollten, zählt nur, soweit es im Text seinen Niederschlag gefunden hat. Ein älterer, bereits außer Kraft getretener Kollektivvertrag wird erst herangezogen, wenn der geltende Text kein eindeutiges Ergebnis liefert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (112 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsparteien abgeschlossener, inzwischen außer Kraft getretener Kollektivvertrag ist nur dann zur Auslegung der Parteienabsicht heranzuziehen, wenn die am Text des geltenden Kollektivvertrages orientierte Auslegung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führt. Nur dies wird den an den normierten Teil des Kollektivvertrages zu stellenden Bestimmtheitserfordernissen gerecht und führt nicht zu dem mit dem Gebot der Rechtssicherheit unvereinbarten Ergebnis, dass der Kollektivvertragsinhalt von den Normadressaten nur mit archivalischem Fleiß ermittelt werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hier: Pkt XVIIIa (Jubiläumsgeld) des Kollektivvertrags der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden IndustrieOGH 8 ObS 2/24p, 26.06.2024
- Hier: Auslegung von § 5 Abs 2 des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Ordensspitäler Österreichs.OGH 9 ObA 108/23g, 16.05.2024
- Hier: Reisekostenentschädigung für Dienstreisen; Auslegung des Begriffs „Arbeitsstätte der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers“ in lit C des Anhangs 1 des Kollektivvertrags für Handelsarbeiterinnen/Handelsarbeiter.OGH 8 ObA 86/23i, 15.02.2024
- Hier: Auslegung des § 29 Abs 6 des Kollektivvertrags für die Angestellten der Banken und Bankiers dahin, dass er nicht auf die Wiedereingliederungsteilzeit anzuwenden ist.OGH 9 ObA 104/23v, 24.01.2024
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
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- Hier: Unterstützungsleistung nach Punkt 49.1.2 (iVm Punkt 51.1) KV-Bord; keine analoge Anwendung.OGH 9 ObA 27/23w, 26.07.2023
- Hier: Auslegung des Punkts XVI.5 des Kollektivvertrags für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ).OGH 8 ObA 85/22s, 25.01.2023
- Hier: Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe 2014, Punkt C.1.OGH 9 ObA 119/22y, 24.01.2023
- Hier: Auslegung der Betriebsvereinbarung zur Corona-Kurzarbeit in der WKO-ÖGB Formularversion 4.0 vom 19.3.2020.OGH 8 ObA 54/22g, 30.08.2022
- Hier: Dem Text des KV‑Bord kann nicht die Absicht der Kollektivvertragsparteien entnommen werden, dass auch senioritätsälteren Piloten ein finanzieller „Nachteil“ abgegolten werden soll, den diese gar nicht erlitten, weil sie sich für die ausgeschriebene Stelle, etwa mangels Interesses, gar nicht bewarben.OGH 8 ObA 102/21i, 22.02.2022
- Dass eine große Gruppe des Personals (hier: des Kabinenpersonals eine Fluglinie) regelmäßig keinen Anspruch auf einen in einer Betriebsvereinbarung geregelten Pensionszuschuss erlangen kann, stellt keine vernünftige, eine Ungleichbehandlung der Normadressaten vermeidende Regelung dar. Ein solches Normverständnis kann dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber bei Abschluss der Betriebsvereinbarung im Jahr 1980 schon damals auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung daher nicht unterstellt werden.OGH 8 ObA 41/21v, 03.08.2021
- Hier: § 29 Abs 2 lit f des Kollektivvertrags für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI).OGH 9 ObA 27/21t, 27.05.2021
- Hier: Die Eigenschaft als Ferialarbeiter iSd § 1 Z 14 AuslBG führt nicht per se zur Einstufung als „Ferialarbeitnehmer“ iSv VII b) der Lohntafel des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe.OGH 8 ObA 25/21s, 26.05.2021
- Hier: Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das zu frustrierten Ausbildungskosten für Piloten, die sich für die Stelle, auf die sie sodann befördert wurden, bereits in Ausbildung befanden, führt.OGH 8 ObA 49/20v, 25.08.2020
- Die Auslegung, ein Arbeitnehmer brauche nur irgendwann innerhalb der ersten zehn Dienstjahre zwei Jahre lang eine auf mindestens „befriedigend“ lautende Gesamtbeurteilung, um mit Vollendung des 10. Dienstjahres den erhöhten Kündigungsschutz nach § 20 Abs 1 DO.C zu erlangen, lässt sich mit dem Wortsinn dieser Bestimmung nicht in Einklang bringen.OGH 8 ObA 79/20f, 25.08.2020
- Hier: Der Kläger konnte den erhöhten Kündigungsschutz nach § 20 Abs 1 DO.C erstmals nach Vollendung seines 10. Dienstjahres (Z 4) erlangen. Weder zu diesem Zeitpunkt noch zum (späteren) Zeitpunkt der Kündigung durch die Beklagte lag aber die Voraussetzung des § 20 Abs 1 Z 2 DO.C vor, weil der Kläger nicht seit zwei Jahren eine auf mindestens „befriedigend“ lautende Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung hatte, sondern die (letztgültige) Gesamtbeurteilung auf „wenig entsprechend“ lautete.OGH 8 ObA 79/20f, 25.08.2020
- Damit ein Arbeitnehmer in den Genuss des erhöhten Kündigungsschutzes nach § 20 Abs 1 DO.C kommt, müssen sämtliche in dieser Bestimmung aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sein (arg „und“). Ab dem Zeitpunkt, an dem alle Voraussetzungen (kumulativ) eingetreten sind, besteht der erhöhte Kündigungsschutz. Das Fehlen auch nur einer Voraussetzung hindert (vorerst) dessen Entstehen.OGH 8 ObA 79/20f, 25.08.2020
- Hier: Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter verneint.OGH 9 ObA 76/19w, 23.07.2019
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Weist der Kollektivvertrag eine planwidrige Lücke auf, ist diese entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für die Gesetzesauslegung im Weg der Analogie zu schließen.OGH 9 ObA 141/17a, 30.01.2018
- Hier: Verfall der Ansprüche nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe.OGH 9 ObA 43/17i, 24.05.2017
- Eine über die Wortinterpretation nach den §§ 6, 7 ABGB hinausgehende Auslegung ist (nur) dann erforderlich, wenn die Formulierung mehrdeutig, missverständlich oder unvollständig ist, wobei der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze jeglicher Auslegung bildet.OGH 9 ObA 120/16m, 28.10.2016
- Einem Mindestlohntarif darf in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Normgebers hervorleuchtet. Die Normadressaten, denen nur der Text der Norm zur Verfügung steht, müssen (und können) sich darauf verlassen, dass die Absicht des Normgebers im kundgemachten Text ihren Niederschlag gefunden hat.OGH 9 ObA 143/15t, 25.02.2016
- Hier: Sozialplan.OGH 9 ObA 129/12d, 26.11.2012
- Hier: Zusatzpension nach den § 208 ff des KollV für die Dienstnehmer der Grazer Verkehrsbetriebe.OGH 9 ObA 158/11t, 27.02.2012
- Hier: Senioritätsregelung für Flugbegleiter nach dem KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air.OGH 9 ObA 110/11h, 27.02.2012
- Hier: Tagesgelder nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes.OGH 9 ObA 112/11b, 25.10.2011
- Hier: § 10 Z 3 KollV für das graphische Gewerbe ‑ Mantelvertrag für Arbeiter.OGH 9 ObA 24/11m, 30.03.2011
- Hier: § 20 iVm Anhang IV des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 9 ObA 94/10d, 22.10.2010
- Hier: Betriebsvereinbarung C.11. über die Gewährung eines Pensionszuschusses für die Mitglieder des Kabinenpersonals der AUSTRIAN AIRLINES.OGH 9 ObA 143/09h, 29.09.2010
- Hier: Auslegung von Punkt XVII Z 1 des KollV für Handelsangestellte.OGH 8 ObA 74/09d, 18.02.2010
- Hier: Kollektivvertrag für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 8 ObA 32/09b, 19.11.2009
- Hier: Pensionszuschussordnung für die Arbeitnehmer des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.OGH 8 ObA 12/09m, 29.09.2009
- Hier: Mindestlohntarif.OGH 9 ObA 92/08g, 26.08.2009
- Hier: Auslegung des § 10 RahmenkollV für Angestellte der Industrie vom 1. 11. 1991.OGH 9 ObA 115/08i, 26.08.2009
- Hier: Zur Frage, ob in einer Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Pensionszuschüssen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde.OGH 9 ObA 38/09t, 04.08.2009
- Hier: Auslegung von § 5 Abs 1 des Kollektivvertrags Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau in der hier anzuwendenden Fassung vom 1. 5. 1994.OGH 9 ObA 81/08i, 29.06.2009
- Hier: Abgrenzung der Verwendungsgruppen im Zusatzkollektivvertrag für das Bordpersonal.OGH 8 ObA 18/09v, 02.04.2009
- Die Auslegung des Kollektivvertrags hat nach dem Wortsinn, aber auch nach der sich daraus ergebenden Absicht der Kollektivvertragsparteien zu erfolgen.OGH 8 ObA 18/09v, 02.04.2009
- Hier: Auslegung des Begriffes „Dienstreise" in Punkt B KollV für Handelsarbeiter - LohnO.OGH 9 ObA 119/08b, 24.02.2009
- Eine von den Kollektivvertragsparteien mit einer Regelung verfolgte Absicht kann nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Text in hinreichender Weise ihren Niederschlag gefunden hat.OGH 9 ObA 119/08b, 24.02.2009
- Hier: Auslegung des Kollektivvertrags für das Bordpersonal der Austrian Airlines AG und die Lauda Air GmbH (ZLF-Tage).OGH 8 ObA 51/08w, 27.01.2009
- Hier: Auslegung des Kollektivvertrags für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (Lohngruppen).OGH 8 ObA 82/08d, 16.12.2008
- Den Kollektivvertragsparteien kann grundsätzlich unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechend praktisch durchführbare Regelung treffen wollten, die einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen soll, sodass jene Auslegung zu wählen ist, die diesen Anforderungen am ehesten entspricht.OGH 8 ObA 82/08d, 16.12.2008
- Hier: Auslegung des § 8f Abs 4 DO.C.OGH 8 ObA 43/07t, 30.08.2007
- Maßgebend ist zwar nur, welchen Willen des Normgebers der Leser aus dem Vertragstext entnehmen kann und nicht, was der Normgeber seinerzeit wirklich gewollt oder später unverbindlich geäußert hat, allerdings ist eine einvernehmliche Interpretation von Kollektivverträgen durch die Kollektivvertragspartner möglich (authentische Interpretation).OGH 8 ObA 43/07t, 30.08.2007
- Hier: Auslegung des Begriffes der "ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" in Abschn IV Pkt 3 des KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe.OGH 8 ObS 10/07i, 18.04.2007
- Auch bei dem hier maßgeblichen Firmenkollektivvertrag ist die Interpretation vorweg ausgehend vom Text wie bei einem Gesetz nach §§ 6 und 7 ABGB vorzunehmen. Dabei ist subsidiär aber auch auf frühere Texte zurückzugreifen und immer zu unterstellen, dass die Kollektivvertragsparteien eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung anstreben, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen herbeiführen will.OGH 8 ObA 56/06b, 15.03.2007
- Bei der Auslegung eines Kollektivvertrages ist in erster Linie der Wortsinn maßgeblich.OGH 8 ObA 86/06i, 31.01.2007
- Auf die Verhandlungsprotokolle der Kollektivvertragsparteien kann daher, soweit sie im Vertragstext nicht ihren Niederschlag gefunden haben, nicht Bedacht genommen werden.OGH 9 ObA 62/95, 12.07.1995
- Hier: Betriebsvereinbarung für das Werk Judenburg der VOEST Alpine AG.OGH 9 ObA 196/93, 13.10.1993
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 142/93, 08.09.1993
- Hier: BetriebsvereinbarungOGH 9 ObA 142/93, 08.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 9 ObA 44/25y, 26.08.2025, Fall aus Oberösterreich
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- OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025, Fall aus Wien
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- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 21/24i, 21.11.2024
- OGH 9 ObA 74/24h, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/24m, 19.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 5/24m, 19.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- ABGB Art. 4 § 7
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 2
- ArbVG § 7 · Kollektivvertragsfähigkeit juristischer Personen öffentlichen Rechts
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