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Wie wird eine Regel im Kollektivvertrag ausgelegt?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Maßgeblich ist zuerst der Wortlaut des Kollektivvertrags im Zusammenhang mit seinen übrigen Regelungen. Was die Vertragsparteien wollten, zählt nur, soweit es im Text seinen Niederschlag gefunden hat. Ein älterer, bereits außer Kraft getretener Kollektivvertrag wird erst herangezogen, wenn der geltende Text kein eindeutiges Ergebnis liefert.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (112 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsparteien abgeschlossener, inzwischen außer Kraft getretener Kollektivvertrag ist nur dann zur Auslegung der Parteienabsicht heranzuziehen, wenn die am Text des geltenden Kollektivvertrages orientierte Auslegung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führt. Nur dies wird den an den normierten Teil des Kollektivvertrages zu stellenden Bestimmtheitserfordernissen gerecht und führt nicht zu dem mit dem Gebot der Rechtssicherheit unvereinbarten Ergebnis, dass der Kollektivvertragsinhalt von den Normadressaten nur mit archivalischem Fleiß ermittelt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 112.

Im Gesetz

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