Bedeutet dasselbe Wort im Gesetz immer dasselbe?
betrifft Bürger, Mieter, Vermieter, Prozessparteien
Verwendet der Gesetzgeber denselben Ausdruck in einer Bestimmung zweimal, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er beide Male dasselbe meint. Man darf einem Wort also nicht ohne Grund an der einen Stelle eine andere Bedeutung geben als an der anderen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 01.08.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Verwendet der Gesetzgeber in einer gesetzlichen Bestimmung einen Ausdruck zweimal, so wird man im Zweifel davon ausgehen müssen, dass dieser Ausdruck jeweils dasselbe bedeutet. Demnach ist der Ausdruck "regelmäßig verwendet" im § 30 Abs 2 Z 4 MRG gleichbedeutend mit demselben Ausdruck im § 30 Abs 2 Z 6 MRG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Kopien" in Abs 1 und 3 des § 52 StPO.OGH 14 Os 57/23y, 01.08.2023
- Hier: "Beziehender Elternteil" in § 5a Abs 2 KBGG.OGH 10 ObS 110/22g, 21.03.2023
- Hier: „Angehörige“ iSd § 123 ASVG.OGH 10 ObS 22/11z, 31.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008797 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 14 Os 57/23y, 01.08.2023
- OGH 10 ObS 110/22g, 21.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 189/17w, 29.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 123
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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