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Anderes · Analogie trotz abschließender Aufzählung

Gilt eine Regel auch für Fälle, die nicht aufgezählt sind?

betrifft Rechtsuchende, Prozessparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Auch eine abschließende Aufzählung im Gesetz schließt eine Lücke nicht unter allen Umständen aus. Eine Regel kann auf einen nicht genannten Fall übertragen werden, wenn dieser alle wesentlichen Merkmale der geregelten Fälle aufweist. Voraussetzung ist, dass der Grundgedanke der Regel auch für diesen ähnlichen Fall Geltung verlangt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Auch eine taxative Aufzählung schließt das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei welcher der Normzweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert, nicht unter allen Umständen aus. Analogie ist vielmehr auch bei einer taxativen Aufzählung möglich und geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall alle motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 31.

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