Genügt es, dass eine gesetzliche Regelung wünschenswert wäre?
betrifft Kläger, Beklagte, Vertragsparteien, Versicherte
Nein. Ein Gesetz darf auf einen nicht geregelten Fall nur übertragen werden, wenn eine echte Lücke besteht, das Gesetz also gemessen an seiner eigenen Absicht ungewollt unvollständig ist. Dass eine Regelung wünschenswert wäre, reicht nicht aus; sonst würde das Gericht an die Stelle des Gesetzgebers treten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (105 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Analogieschluss setzt eine Gesetzeslücke voraus, das heißt also, dass der Rechtsfall nach dem Gesetz nicht beurteilt werden kann, jedoch von Rechts wegen einer Beurteilung bedarf. Es muss also eine "planwidrige Unvollständigkeit", dass heißt eine nicht gewollte Lücke, vorliegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Ausdehnung des § 15 Abs 1 GBG auch auf Superädifikate.OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 33 Abs 2 MSchG bei einer eingetragenen Marke, die infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft nur für eine Region oder ein Bundesland erworben hat.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Hier: § 9 Abs 2 MRGOGH 5 Ob 109/25b, 05.08.2025
- Hier: keine analoge Anwendung des § 107 ArbVG auf Arbeitnehmer, die dem österreichischem Vertragsstatut unterliegen, aber in einen ausländischen Betrieb eingegliedert sind.OGH 9 ObA 94/24z, 25.06.2025
- Hier: zu § 70 Abs 2 VersVGOGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025
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- Eine analoge Anwendung der in § 27 KHVG angeordneten Hemmung kommt damit nicht in Betracht.OGH 7 Ob 204/24m, 29.01.2025
- Hier: § 14 Abs 3 Satz 2 WEG regelt lediglich die Höhe des vom Überlebenden an den Nachlass zu zahlenden Übernahmspreises, trifft aber keine Aussage, wie bei der Pflichtteilsberechnung vorzugehen ist. Insoweit kommen die gesetzlich normierten allgemeinen Grundsätze zur Anwendung, aufgrund derer der Rechtsfall ohnehin beurteilt werden kann, weswegen Lückenfüllung durch Berücksichtigung des gesamten Übernahmspreises ausscheidet.OGH 2 Ob 123/24p, 25.07.2024
- Hier: § 252 Abs 1 Z 4 ASVG.OGH 10 ObS 39/24v, 09.07.2024
- Hier: § 143 Abs 1 Z 4 ASVG.OGH 10 ObS 142/23i, 04.06.2024
- Hier: Nachträgliche Regelungslücke in § 90 Abs 1 Z 1 ASGG.OGH 10 ObS 136/23g, 16.04.2024
- Hier analoge Anwendung des anerbenrechtlichen Übernahmspreises auf den Übergabsvertrag mit dem Neffen des Erblassers.OGH 2 Ob 9/24y, 21.03.2024
- Hier: § 758 Abs 2 Satz 1 ABGB.OGH 2 Ob 163/23v, 25.10.2023
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 12 Abs 2 Pauschalreisegesetz (Ersatzfähigkeit der entgangenen Urlaubsfreude)OGH 8 Ob 55/23f, 03.08.2023
- Hier: Unterstützungsleistung nach Punkt 49.1.2 (iVm Punkt 51.1) KV-Bord; keine analoge Anwendung.OGH 9 ObA 27/23w, 26.07.2023
- Planwidrige Gesetzeslücke betreffend § 783 Abs 1 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 100/23d, 25.07.2023
- Keine planwidrige Lücke des § 306 Abs 1 ASVG trotz der Versorgungslücke, die dadurch entsteht, dass Umschulungsgeld frühestens ab der Feststellung des Pensionsversicherungsträgers iSd § 367 Abs 4 Z 1 ASVG gebührt (§ 39b Abs 1 Satz 2 AlVG).OGH 10 ObS 125/22p, 16.05.2023
- Anspruch des Klägers ist dadurch geprägt, dass die Beklagte für ihn treuhändig Versicherungsprovisionen einhebt und diese ihm gegenüber abzurechnen hat: kein Sachverhalt, der es rechtfertigen könnte, die dreijährige Verjährungsfrist des § 11 MaklerG analog auf das Vertragsverhältnis der Parteien anzuwenden, zumal die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 1478 ABGB gilt.OGH 7 Ob 40/23t, 22.03.2023
- Hier: Es stellt keine planwidrige Lücke dar, dass der Kinderzuschuss nach § 262 ASVG nicht für Urenkel gebührt; diese fallen nicht unter den Kindesbegriff des § 252 Abs 1 ASVG.OGH 10 ObS 111/22d, 22.11.2022
- Hier: planwidrige Lücke bejaht; Der Anwendungsbereich des KHVG ist in bestimmten Fällen über den Wortlaut des § 1 Abs 1 KHVG hinaus auch auf nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge zu erstrecken.OGH 2 Ob 101/21y, 21.10.2021
- Hier: keine analoge Anwendung der § 1 Abs 5 BWG und § 51 BörseG auf als (Umgehungs-)Modell konstruierte Rohstofftermingeschäfte ("Forwards" bzw "Futures").OGH 4 Ob 80/20y, 02.07.2020
- Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen seines Gestaltungsspielraums auch im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes unbenommen, für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen Unterschiedliches zu regeln, um seine politischen Zielvorstellungen auf die ihm geeignet erscheinende Art zu verfolgen.OGH 9 ObA 131/19h, 22.01.2020
- Keine analoge Anwendung der §§ 19 ff JN und § 49 Abs 4 und 5 RstDG.OGH 6 Ob 81/19h, 23.05.2019
- Hier: Keine analoge Anwendung von § 149 Abs 1 IO auf aufrechnungsberechtigte Insolvenzgläubiger.OGH 6 Ob 179/14p, 01.12.2015
- Der Ansicht, dass eine dem Gesetzeszweck Rechnung tragende Auslegung des § 18b MRG nicht nur eine korrigierende Auslegung seines Anwendungsbereichs auf landesgesetzlich geförderte Arbeiten, sondern auch eine korrigierende Auslegung dahin, dass in jenen Fällen, in denen nach den landesgesetzlichen Regelungen ein längerer Rückzahlungszeitraum als zehn Jahre vorgesehen sei, steht der klare und zwingende Gesetzeswortlaut betreffend die Laufzeit des geförderten oder (Förderungs-)Darlehens entgegen, welcher nach dem Wortlaut des § 18b MRG 10 Jahre nicht übersteigen darf.OGH 5 Ob 220/13h, 26.09.2014
- Hier: Keine Regelungslücke bei §§ 5 Abs 1 und 2, 6 und 7 iVm § 1 Z 2 Stmk L‑GlBG.OGH 9 ObA 60/13h, 27.09.2013
- Hier: Keine Regelungslücke bei § 163 Abs 2 zweiter Halbsatz ABGB.OGH 1 Ob 148/12i, 13.12.2012
- Eine solche Lücke ist dort anzunehmen, wo das Gesetz angemessen an seiner eigenen Ansicht und immanenten Teleologie unvollständig und ergänzungsbedürftig ist, ohne dass eine Ergänzung einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht.OGH 7 Ob 215/11k, 27.02.2012
- Hier: Keine Regelungslücke bei § 10 Abs 3 und 4 WEG.OGH 5 Ob 190/10t, 24.01.2011
- Hier: Kollektivvertrag.OGH 8 ObA 88/10i, 21.12.2010
- Dass eine Regelung allenfalls wünschenswert wäre, reicht für die Annahme einer Gesetzeslücke nicht aus.OGH 9 ObA 5/08p, 17.12.2008
- § 59 Abs 2 KFG.OGH 7 Ob 168/08v, 22.10.2008
- Annahme einer Gesetzeslücke in § 177 Abs 3 ArbVG, welche durch analoge Anwendung der aus der Bestimmung des § 91 Abs 1 ArbVG abzuleitenden allgemeinen Informationsverpflichtungen, die nach § 177 Abs 3 ArbVG auch im Verhältnis zwischen den „Schwesterunternehmen" zum Tragen kommen, geschlossen werden kann.OGH 8 ObA 107/06b, 31.01.2007
- Hier: Annahme einer Gesetzeslücke in § 10 Abs 7 MuttSchG; analoge Anwendung der §§ 10 Abs 2, 10a MuttSchG für den Fall der schriftlichen einvernehmlichen Auflösung in Unkenntnis der Schwangerschaft.OGH 8 ObA 76/06v, 23.11.2006
- Eine solche Lücke wäre dann nachgewiesen, wenn das Gesetz gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie unvollständig, also ergänzungsbedürftig wäre und die Ergänzung aber auch nicht vom Gesetz gewollten Beschränkungen widerspricht.OGH 8 Ob 84/06w, 03.08.2006
- Eine Lücke im Rechtssinn ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, unvollständig ist.OGH 10 ObS 91/02h, 30.04.2002
- Die bloße Meinung des Rechtsanwenders, eine Regelung sei wünschenswert, rechtfertigt die Annahme einer Gesetzeslücke noch nicht. Ohne Vorliegen einer Gesetzeslücke gleichsam an die Stelle des Gesetzgebers zu treten und einen Regelungsinhalt (rechtsfortbildend) zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den Gerichten nicht zu.OGH 10 ObS 236/99z, 06.06.2000
- Die Nichterwähnung der Teilzeitbeihilfe nach dem KGG, BSVG und GSVG im § 11 Abs 2 KGG stellt keine Regelungslücke dar.OGH 10 ObS 266/99m, 09.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 148/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 103/25k, 22.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025, Fall aus Wien
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Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 7
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 306 · Übergangsgeld
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