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Anderes · Analogie und Umkehrschluss

Wird eine Regel auch auf ähnliche Fälle angewendet?

betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer
Hat der Gesetzgeber einen Fall bewusst nicht geregelt, ist daraus der Gegenschluss zu ziehen: Für diesen Fall gilt die Regel nicht. Lässt sich hingegen kein Grund finden, warum zwei ähnliche Fälle verschieden behandelt werden sollen, ist die Regel auch auf den ungeregelten Fall anzuwenden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 38.

Im Gesetz

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