Kann das Gericht einen rechtskräftigen Bescheid überprüfen?
betrifft Bürger, Antragsteller, Verfahrensparteien, Behörden
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltung gebunden. Sie dürfen daher auch nicht prüfen, ob ein solcher Bescheid durch das Gesetz gedeckt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.01.2023 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige Verwaltungsbescheide schließt auch eine Prüfung, ob sie durch das Gesetz gedeckt sind, aus (EvBl 1959/291, JBl 1959,285, 1 Ob 2/61).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Bescheid der Familienkasse Bayern Süd über deutsches Kindergeld.OGH 3 Ob 14/26v, 23.02.2026
- Wie rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen sind auch rechtskräftige Bescheide aufgrund der ihnen zukommenden Bindungswirkung mehr als ein bloßes Beweismittel. Sie sind daher eine (Rechts-)Tatsache im Sinn des § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG bzw § 530 Abs 1 Z 7 ZPO.OGH 3 Ob 14/26v, 23.02.2026
- Dies gilt jedenfalls auch für einen von einer ausländischen Behörde erlassenen Bescheid, wenn die Behörde dazu berufen ist, über die Zu- oder Aberkennung einer im fremden Staat vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Leistung zu entscheiden und diese Bescheidinhalt ist.OGH 3 Ob 14/26v, 23.02.2026
- Hier: Spielstättenkonzessionen nach dem Wr VeranstaltungsG (aF).OGH 7 Ob 188/23g, 11.12.2023
- Hier: Enteignungsbescheid im Einspruchsverfahren nach § 20 Abs 1 LiegTeilG.OGH 5 Ob 13/15w, 24.02.2015
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Ein absolut nichtiger, die Gerichte nicht bindender Verwaltungsakt liegt vor, wenn er jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt, wenn die Verwaltungsbehörde bei ihrer Entscheidung offenkundig unzuständig war, ihren Wirkungsbereich überschritten hat oder einen (wegen Fehlens behördlicher Funktionen oder fehlender verwaltungsbehördlicher Kompetenz an sich) offenkundig und zweifellos unzulässigen Verwaltungsakt vorgenommen hat.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Eine Ausnahme besteht nur für sogenannte „absolut nichtige" Verwaltungsakte.OGH 5 Ob 220/08a, 10.02.2009
- Hier: Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchsgerichtes bezüglich der Richtigkeit einer Rechtskraftbestätigung der bescheiderlassenden Verwaltungsbehörde.OGH 5 Ob 313/00s, 27.02.2001
- Eine inhaltliche Prüfung des Verwaltungsbescheides hat daher nicht stattzufinden, es sei denn, dass sich aus dieser Fehlerhaftigkeit zugleich auch die Qualifikation als Nichtakt oder als absolut nichtiger Verwaltungsakt ergibt.OGH 10 ObS 63/89, 07.03.1989
- Zuteilung eines Sprengelrichters.OGH 5 Ob 517/79, 22.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 22.
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 199/18k, 24.01.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 46/18b, 10.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 134/16s, 04.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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