Kann ich eine Ungleichbehandlung im Kollektivvertrag bekämpfen?
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Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier Betriebsvereinbarung.OGH 9 ObA 133/93, 11.08.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 74/22f, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 59/22t, 30.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wer einen Kollektivvertrag aushandelt, ist im regelnden Teil an ein Gebot der Gleichbehandlung gebunden. Als Grundlage kommen der arbeitsrechtliche und der verbandsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz in Betracht. Verstößt eine Regelung dagegen, ist sie nichtig.
Auch die Parteien eines Kollektivvertrags sind an den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz gebunden. Sie dürfen einem Beschuldigten daher kein Recht aberkennen, das unter sonst gleichen Verhältnissen jedem zusteht, und keine Verfahrensordnung festlegen, die elementaren Grundsätzen eines fairen Verfahrens widerspricht.