Gilt jede Regel im Kollektivvertrag unmittelbar für mein Arbeitsverhältnis?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Ob eine Bestimmung unmittelbar für Ihr Arbeitsverhältnis gilt oder nur die Vertragsparteien untereinander bindet, hängt nicht davon ab, an welcher Stelle sie im Kollektivvertrag steht. Ein und derselbe Satz kann zum Teil unmittelbar wirken und zum Teil nur die Kollektivvertragsparteien verpflichten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Die normative Wirkung KollV Bestimmung ergibt sich nicht aus ihrer Einreihung im KollV, weil oft ein und derselbe Satz eines Kollv zum Teil normative, zum Teil schuldrechtliche Wirkung entfaltet.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 134/16w, 29.11.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 2
- ArbVG § 11 · Normwirkung
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