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Gilt die Gleichbehandlung auch gegen den Kollektivvertrag?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete, Betriebsräte
Nein. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis reicht nur so weit, wie Gesetz, Kollektivvertrag, Arbeitsordnung oder Besoldungsordnung Spielraum lassen. Was dort geregelt ist, können Sie damit nicht aushebeln.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes findet in den Bestimmungen von Gesetzen, KollV, Arbeitsordnungen, Besoldungsordnungen u. dgl. ihre Grenze.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Gleichbehandlung im Kollektivvertrag

Ja. Auch wer einen Kollektivvertrag aushandelt, ist im regelnden Teil an ein Gebot der Gleichbehandlung gebunden. Als Grundlage kommen der arbeitsrechtliche und der verbandsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz in Betracht. Verstößt eine Regelung dagegen, ist sie nichtig.

günstig für Arbeitnehmer Gleichbehandlung im Betrieb

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist nur dann verletzt, wenn die Gründe für die Besserstellung anderer Beschäftigter oder Gruppen auch auf Sie zutreffen. Entscheidend ist, dass hinter der Besserstellung ein allgemein anwendbares Prinzip steht.

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