Gibt es eine feste Reihenfolge, wie ein Gesetz ausgelegt wird?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Nein. Eine allgemeine Rangordnung der Auslegungskriterien, die man der Reihe nach abarbeiten könnte, gibt es nicht. Weisen die Methoden in verschiedene Richtungen, nimmt das Gericht eine Gesamtwürdigung vor und bestimmt daraus wertend den Sinn der Regelung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Da die Auslegung ein dialektischer Prozess ist und außerdem eine generelle erschöpfende Rangordnung der einzelnen Auslegungskriterien nicht aufgestellt werden kann, dürfen die verschiedenen Auslegungsmethoden nicht mechanisch hintereinander angewendet werden, es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und unter Heranziehung aller zur Verfügung stehender in wertender Entscheidung der Sinn der Regelung klarzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung des Anwendungsbereichs des KHVG.OGH 2 Ob 101/21y, 21.10.2021
- Hier: Auslegung von § 44 Abs 4 Satz 1 des KollV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG.OGH 9 ObA 82/11s, 29.08.2011
- Vielmehr ist, wenn verschiedene Auslegungsmethoden in verschiedene Richtungen deuten, eine Gesamtwürdigung im Sinne eines "beweglichen Systems" vorzunehmen.OGH 4 Ob 115/05y, 12.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 10 ObS 81/25x, 16.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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