Kann nachträglich festgelegt werden, wie ein Gesetz gemeint war?
betrifft Bürger, Unternehmer, Parteien eines Verfahrens
Von einer authentischen Auslegung spricht man, wenn jene Stelle, die eine Regel erlassen oder ändern darf, selbst bestimmt, in welchem Sinn sie zu verstehen ist. Eine solche Bestimmung wirkt auf die Vergangenheit zurück.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Von einer authentischen Interpretation spricht man, wenn das zur Aufstellung oder Änderung der Grundnorm berechtigte Organ bestimmt, in welchem Sinn sie zu verstehen ist. Dies bedeutet die Anordnung einer Rückwirkung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine authentische Interpretation durch die Materialen zum BRÄG 2008 in Bezug auf die dadurch abgeänderte Bestimmung des § 123 Abs 1 NOOGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024
- Hier: Keine (rückwirkende) authentische Interpretation des GenG zur investierenden Mitgliedschaft.OGH 6 Ob 246/22b, 30.08.2023
- Hier: Keine authentische Interpretation durch die Materialien zu § 572 ABGB idF ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 41/19x, 19.09.2019
- Hier: authentische Interpretation durch die Kollektivvertragsparteien der DO.A für Verwaltungsangestellte, Personal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs.OGH 8 ObA 85/13b, 27.02.2014
- Ob die Normunterworfenen auf eine bestimmte Rechtslage vertraut haben oder doch vertrauen durften und durch die rückwirkende Veränderung in einer berechtigten Erwartung enttäuscht wurden, kann immer nur nach der konkreten Änderung und den Umständen beurteilt werden.OGH 8 ObA 85/13b, 27.02.2014
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Aufklärung durch ein wesentliches Gesetz hat - sofern keine andere Regelung erfolgt - rückwirkende Kraft, da sie ab dem Inkrafttreten des „erklärten Gesetzes" gilt.OGH 2 Ob 237/07b, 26.06.2008
- Die authentische Interpretation eines Gesetzes kann daher nur durch eine Erklärung des Gesetzgebers vorgenommen werden, die sich als Gesetz darstellt und auch als Gesetz kundgemacht worden ist.OGH 1 Ob 222/05m, 13.12.2005
- Hier: Kollektivvertragsbestimmung.OGH 9 ObA 11/04i, 17.11.2004
- Auch auf die in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Fälle anzuwenden.OGH 10 ObS 204/88, 20.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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