Muss ein bleibender Schaden drohen, damit Selbsthilfe erlaubt ist?
günstig für Besitzer betrifft Besitzer, Eigentümer, Vermieter, Geschädigte
Nein. Sie müssen nicht befürchten, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht. Es reicht aus, dass ohne Ihr sofortiges Eingreifen ernstlich fraglich wäre, ob der rechtmäßige Zustand überhaupt wiederhergestellt werden kann.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Daß sonst unwiederbringlicher Schaden drohte, ist keine Voraussetzung für erlaubte Selbsthilfe. Es genügt, daß die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ernstlich in Frage gestellt würde.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009025 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 34/17y, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 19
- ABGB § 344 · Rechtsmittel zur Erhaltung des Besitzstandes
Verwandte Fragen
Strafrecht · Erlaubte angriffsweise Selbsthilfe
Exekution · Gefährdung bei einstweiliger Verfügung
Verfahrensrecht · Unwiederbringlicher Schaden bei einstweiliger Verfügung
Eigentum und Grundbuch · Selbsthilfe und gerichtliche Schritte
Schadenersatz · Beweislast bei Selbsthilfe