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Muss ein bleibender Schaden drohen, damit Selbsthilfe erlaubt ist?

günstig für Besitzer betrifft Besitzer, Eigentümer, Vermieter, Geschädigte
Nein. Sie müssen nicht befürchten, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht. Es reicht aus, dass ohne Ihr sofortiges Eingreifen ernstlich fraglich wäre, ob der rechtmäßige Zustand überhaupt wiederhergestellt werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Daß sonst unwiederbringlicher Schaden drohte, ist keine Voraussetzung für erlaubte Selbsthilfe. Es genügt, daß die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ernstlich in Frage gestellt würde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009025 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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