Muss ich nach einer Selbsthilfe rasch das Gericht anrufen?
günstig für Betroffener betrifft Besitzer, Eigentümer, Vermieter, Betroffene
Ja. Wer sich selbst geholfen hat, darf den so geschaffenen Zustand nicht einfach bestehen lassen. Werden keine geeigneten gerichtlichen Schritte eingeleitet, ist das Aufrechterhalten dieses Zustands jedenfalls rechtswidrig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Aufrechterhaltung des durch die Selbsthilfemaßnahmen geschaffenen Zustandes, ohne geeignete gerichtliche Schritte einzuleiten, ist jedenfalls rechtswidrig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009031 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 34/17y, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 19
- ABGB § 344 · Rechtsmittel zur Erhaltung des Besitzstandes
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