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Wer muss beweisen, dass Selbsthilfe erlaubt war?

günstig für Geschädigter betrifft Besitzer, Geschädigte, Beklagte, Nachbarn
Mit Selbsthilfe will jemand einen bestehenden rechtswidrigen Zustand ändern. Wer so handelt, tut das auf eigene Gefahr. Berufen Sie sich darauf, müssen Sie beweisen, dass Ihr Handeln rechtmäßig war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Selbsthilfe will einen bestehenden rechtswidrigen Zustand ändern. Der in Selbsthilfe Handelnde handelt auf eigene Gefahr. Wer sich auf Selbsthilfe beruft, den trifft die Beweislast, dass er rechtgemäß handelte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

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