Zum Inhalt springen

Wann darf ich mir selbst helfen statt die Behörde einzuschalten?

günstig für Betroffener betrifft Besitzer, Eigentümer, Vermieter, Betroffene
Nur dann, wenn die Behörde nicht sofort erreicht werden kann. Selbsthilfe ist außerdem nicht gerechtfertigt, wenn der Anspruch, den Sie sichern wollten, in Wahrheit gar nicht bestand, wenn behördliche Hilfe rechtzeitig gekommen wäre oder wenn Ihr Eingriff gemessen an den Interessen beider Seiten übermäßig war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Eine sinngemäße Anwendung des § 344 ABGB ergibt, daß Selbsthilfe nur zulässig ist, wenn die Behörde nicht unverzüglich angerufen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Voraussetzungen erlaubter Selbsthilfe
Strafrecht · Grenzen der Selbsthilfe
Strafrecht · Erlaubte angriffsweise Selbsthilfe
Eigentum und Grundbuch · Selbsthilfe und gerichtliche Schritte
Eigentum und Grundbuch · Voraussetzungen erlaubter Selbsthilfe