Zum Inhalt springen

Muss sich eine Firma Verstöße ihrer Geschäftsführer zurechnen lassen?

günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertragspartner
Ja. Verletzen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokuristen ein Konkurrenzverbot, das die Gesellschaft vereinbart hat, muss sich die Gesellschaft diese Verstöße zurechnen lassen. Sie hatte es in der Hand, das vertragswidrige Verhalten zu verhindern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Verletzen Gesellschafter, Geschäftsführer und Prokuristen einer Gesellschaft mbH ein mit dieser Gesellschaft vereinbartes Konkurrenzverbot (hier: Verbot des Vertriebes von Kfz konkurrierender Marken), so muss sich auf Grund ergänzender Vertragsauslegung die Gesellschaft mbH diese Verstöße gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot zurechnen lassen, zumal es die Gesellschaft mbH in der Hand hatte, das vertragswidrige Verhalten zu verhindern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Vereinbarungen zum Wettbewerbsverbot
Vertragsrecht · Konkurrenzverbot beim Unternehmensverkauf
Gesellschaftsrecht · Wettbewerbsverbot nach Abberufung des Geschäftsführers
Vertragsrecht · Aufrechnungsverbot in Geschäftsbedingungen
Vertragsrecht · Konkurrenztätigkeit als Auflösungsgrund