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Bekomme ich Geld statt Wohnversorgung, wenn wir getrennt leben?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Geschiedene
Ja. Unterhalt in Form von Sachleistungen, etwa durch Deckung Ihres Wohnbedarfs, setzt voraus, dass Sie mit Ihrem Ehepartner noch einen gemeinsamen Haushalt führen. Ist die häusliche Gemeinschaft längst aufgehoben, steht Ihnen nur mehr Geldunterhalt zu. Aufwendungen, die der Unterhaltspflichtige zur Erhaltung Ihrer Wohnung leistet, werden aber angerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Gewährung von Naturalunterhalt (hier: durch Deckung der Wohnbedürfnisse) hat einen gemeinsamen Haushalt der Ehegatten zur Voraussetzung; sind die zwischen den Ehegatten bestandenen Teilbereiche einer häuslichen Gemeinschaft längst aufgehoben, besteht ausschließlich ein Anspruch auf Geldunterhalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wohnungskosten als Naturalunterhalt

Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der Wohnungsbenützung, leistet er damit Naturalunterhalt. Diese Kosten werden nach Köpfen auf alle Personen aufgeteilt, die die Wohnung benützen und unterhaltsrechtlich mit ihm verbunden sind, und auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet. Das gilt auch für die Prämien einer Haushaltsversicherung.

günstig für Unterhaltspflichtiger Ehewohnung und Unterhalt nach der Scheidung

Ja. Bleiben Sie nach der Scheidung in der bisherigen Ehewohnung, wird der Wert dieses Wohnens auf Ihren Geldunterhalt angerechnet; steht die Wohnung im Miteigentum, nur im Ausmaß des Anteils des Unterhaltspflichtigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch Ihre eigene anteilige Wohnversorgung, soweit Sie keine Wohnkosten tragen. Bis 2019 vertrat der Oberste Gerichtshof die Ansicht, dass bei bloßem Miteigentum des Unterhaltspflichtigen kein Mietwert anzurechnen sei.

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