Bekomme ich Geld statt Wohnversorgung, wenn wir getrennt leben?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach Aufhebung der ehelichen Haushaltsgemeinschaft ist der gesamte angemessene Unterhalt grundsätzlich nur mehr in Geld zu leisten.OGH 8 Ob 24/09a, 02.04.2009
- Für die im Eigentum des Unterhaltspflichtigen stehende, vom Unterhaltsberechtigten allein bewohnte Ehewohnung ist ein Benützungsentgelt als Naturalunterhalt angemessen anzurechnen.OGH 7 Ob 178/02f, 09.09.2002
- Auch nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft sind jedoch Aufwendungen, die der Unterhaltspflichtige zur Erhaltung der vom verbliebenen Ehegatten benützten Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand erbringt, in jedem Falle als Naturalunterhaltsleistungen abzuziehen.OGH 7 Ob 178/02f, 09.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 8 Ob 164/22h, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 95/22t, 06.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 54/19y, 25.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 90
- ABGB § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der Wohnungsbenützung, leistet er damit Naturalunterhalt. Diese Kosten werden nach Köpfen auf alle Personen aufgeteilt, die die Wohnung benützen und unterhaltsrechtlich mit ihm verbunden sind, und auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet. Das gilt auch für die Prämien einer Haushaltsversicherung.
Ja. Bleiben Sie nach der Scheidung in der bisherigen Ehewohnung, wird der Wert dieses Wohnens auf Ihren Geldunterhalt angerechnet; steht die Wohnung im Miteigentum, nur im Ausmaß des Anteils des Unterhaltspflichtigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch Ihre eigene anteilige Wohnversorgung, soweit Sie keine Wohnkosten tragen. Bis 2019 vertrat der Oberste Gerichtshof die Ansicht, dass bei bloßem Miteigentum des Unterhaltspflichtigen kein Mietwert anzurechnen sei.