Wie werden die Wohnkosten auf meinen Unterhalt angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Fall der „Drittpflege“ sind beide Elternteile nach Maßgabe ihrer Lebensverhältnisse zur Zahlung einer Geldrente verpflichtet.OGH 4 Ob 9/23m, 28.02.2023
- Jedenfalls dann, wenn sich der Geldunterhalt [rechnerisch] aufgrund der Wohnversorgung um mehr als ein Viertel mindern würde, ist zu überprüfen, ob der Restunterhalt noch zur angemessenen Deckung der Restbedürfnisse ausreicht. Auf die dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich erwachsenden Kosten kommt es nicht an (mwN).OGH 1 Ob 16/18m, 27.02.2018
- Dem Unterhaltsberechtigten hat stets ein in Geld zu leistender Unterhalt zuzukommen, weil er von der Wohnung allein nicht leben kann.OGH 9 Ob 48/13v, 26.11.2013
- Wo diese Angemessenheitsgrenze liegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.OGH 9 Ob 48/13v, 26.11.2013
- Dieser Naturalunterhalt ist grundsätzlich nur im angemessenen Umfang anzurechnen.OGH 9 Ob 48/13v, 26.11.2013
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Ehegattenunterhalt.OGH 4 Ob 203/10x, 15.02.2011
- Zwischen Wohnungsbenützungskosten und den Kosten der eigentlichen Wohnversorgung (hier: der Wohnungserhaltungskosten) ist diesbezüglich in aller Regel nicht zu differenzieren.OGH 2 Ob 224/08t, 16.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 15.
- OGH 4 Ob 9/23m, 28.02.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 95/22t, 06.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 34/20p, 28.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 211/18w, 24.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 54/19y, 25.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur anteilig. Bei der Anrechnung von Wohnungskosten auf den Unterhalt kommt es darauf an, wer die Wohnung wirtschaftlich zur Verfügung stellt. Stellen beide Elternteile jeweils die halbe Wohnung bereit, wird der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals halbiert.
Stellt Ihnen der Unterhaltspflichtige eine Wohnung zur Verfügung, wird nur der fiktive Mietwert als Sachleistung angerechnet, weil sich Ihr Bedarf durch die ersparten Wohnkosten verringert. Kreditrückzahlungen des Unterhaltspflichtigen werden nicht berücksichtigt. Er muss außerdem selbst vorbringen, dass und in welcher Höhe er den fiktiven Mietwert geltend macht.