Ersetzt mir mein Partner den Unterhalt für ein fremdes Kind?
günstig für Scheinvater betrifft Ehegatten, Scheinväter, Kinder
Die Ehe schützt nicht nur die persönlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen der Ehegatten. Wer die eheliche Treue verletzt, kann sich nicht darauf berufen, die Ehe habe nur ideelle Werte, um dem unbeteiligten Ehegatten einen dadurch verschuldeten Schaden aufzubürden. Unterhaltszahlungen eines Mannes für ein in der Ehe geborenes Kind, das er irrig für sein eigenes hielt, sind ein solcher geschützter Schaden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Wenn auch die ideellen Interessen der Ehe im Vordergrund stehen, so hindert das nicht, daß auch die Vermögensinteressen der Ehegatten, die für die materielle Grundlage der Ehe von Bedeutung sein können, mit geschützt sind. Für diese Auffassung spricht, daß die Beruffung auf die sittliche Werte der Ehe nicht dazu dienen darf, dem am Ehebruch unbeteiligten Ehegatten einen Schaden aufzulasten, den der andere Ehegatte unter Verstoß gegen die Verpflichtung zur ehelichen Treue verschuldet hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB.OGH 4 Ob 82/18i, 27.11.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 82/18i, 27.11.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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