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Bekomme ich die Detektivkosten vom untreuen Partner ersetzt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Kinder, Dritte
Ja, im Rahmen des sogenannten Abwicklungsinteresses. Die Rechte aus der Ehe und aus der Stellung als Elternteil sind auch gegenüber Dritten geschützt. Ersetzt wird aber nicht der Wert der Ehe selbst, sondern nur die Kosten der Abwehr und Beseitigung sowie die Folgekosten, etwa angemessene Überwachungskosten oder die Kosten der Rückholung eines eigenmächtig ins Ausland gebrachten Kindes.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Sowohl den sich aus dem Wesen der Ehe als auch aus den Bestimmungen der §§ 144 und 146b ABGB ergebenden Rechten kommt absoluter Schutz zu. Vermögensrechtlich ist aber bei Verletzung eherechtlicher Vorschriften nicht das sogenannte Bestandinteresse (dem Erfüllungsinteresse vergleichbar), sondern nur das Abwicklungsinteresse, das im Ersatz von Abwehrkosten, Beseitigungskosten und Folgekosten besteht (hier: notwendige Kosten, die anlässlich der Rückführung des eigenmächtig nach Neuseeland verbrachten ehelichen Kindes), geschützt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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