Zählt Arbeitslosengeld beim Unterhalt als eigenes Einkommen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Invaliditätsentschädigung.OGH 7 Ob 48/00k, 29.03.2000
- Unter Einkommen im Sinne der unterhaltsrechtlichen Bestimmungen des ABGB ist grundsätzlich die Summe aller verfügbaren Mittel zu verstehen, woraus folgt, daß auch öffentlich-rechtliche Leistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.OGH 10 Ob 2104/96a, 16.07.1996
- NotstandshilfeOGH 6 Ob 610/94, 24.11.1994
- Hier: KarenzurlaubsgeldOGH 1 Ob 614/92, 07.10.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 8 Ob 147/24m, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sozialhilfe zählt beim Unterhalt als Einkommen. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe und für die Ausgleichszulage.
Eine Invaliditätsentschädigung gleicht keinen bestimmten Mehraufwand aus und deckt auch keinen Sonderbedarf wie ein Schmerzengeld ab. Sie gleicht vielmehr pauschal einen typischen Einkommensausfall aus und ist deshalb bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen mitzuzählen.