Wird mein Arbeitslosengeld auf den Lohnanspruch angerechnet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist das bezogene Arbeitslosengeld allerdings tatsächlich nicht mehr rückforderbar, ist es für jene Zeiträume, in denen ein Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, auf diesen gemäß § 1155 Abs 1 zweiter Halbsatz ABGB anrechenbar.OGH 8 ObA 82/14p, 25.06.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 104/21h, 18.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn der Vergleich Ihre Entgeltansprüche durch eine ganz andersartige Leistung ersetzt hat. Die frühere Verpflichtung hat damit zu bestehen aufgehört. Auch wenn der Vergleich dann nicht vollständig erfüllt wird, können Sie nicht auf die ursprünglichen Ansprüche zurückgreifen.
Nein. Für Zeiten, in denen Sie die Arbeit unterlassen, ohne dass ein Gesetz oder ein Kollektivvertrag die Fortzahlung vorsieht, haben Sie keinen Anspruch auf Entgelt.