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Wie werden Zahlungen an mehrere Unterhaltsberechtigte aufgeteilt?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Leistet der Unterhaltspflichtige Geld oder Sachleistungen für mehrere Berechtigte, die zusammenleben, wird das in der Regel nach Köpfen aufgeteilt. Das gilt etwa für Wohnungskosten und den fiktiven Mietwert einer Wohnung. Wer einen anderen Aufteilungsschlüssel will, muss die Gründe dafür vorbringen und beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Erbringt der Unterhaltspflichtige für mehrere gemeinsam lebende Unterhaltsberechtigte Geldleistungen oder Naturalleistungen, so sind diese Leistungen in der Regel nach Kopfteilen anzurechnen. Wer einen anderen Aufteilungsschlüssel für den "Mischunterhalt" anstrebt, muss die dafür erforderliche Sachgrundlage behaupten und beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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