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Zählen meine Zahlungen für die Wohnung als Unterhalt für die Kinder?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Ehegatten, Unterhaltspflichtige
Nein. Was Sie für die Beschaffung und Erhaltung der Ehewohnung aufwenden, etwa Miete oder Kreditraten, betrifft nur das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner. Damit leisten Sie den Kindern keinen Unterhalt in Naturalform. Anders ist es bei den laufenden Benützungskosten wie Strom und Heizung, die allen Bewohnern anteilig zugutekommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (45 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1982)

Leistungen eines Ehegatten für die Ehewohnung betreffen ausschließlich das familienrechtliche Verhältnis zwischen ihm und den anderen Ehegatten, von dem allenfalls Kinder ein Mitbenützungsrecht ableiten; Naturalunterhalt an die Kinder leistet er damit nicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 45.

Im Gesetz

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