Mindern die Kreditraten für die Wohnung meinen Unterhalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Anrechnung des fiktiven Mietwerts kommt eine gleichzeitige Berücksichtigung der Kreditrückzahlungen nicht in Betracht, weil dies eine doppelte Bevorzugung des Unterhaltsschuldners bedeutete.OGH 1 Ob 130/16y, 30.08.2016
- Auch im Fall einer nicht ausbezahlten Wohnung sind auch im Ehegattenunterhalt für die Anrechnung des Naturalunterhalts Wohnen nicht die Kreditraten, sondern es ist der fiktive Mietwert heranzuziehen.OGH 2 Ob 246/09d, 21.10.2010
- Benötigt ein Unterhaltsberechtigter wegen der vom Unterhaltsschuldner gewährleisteten Wohnversorgung nicht mehr den gesamten Geldunterhalt, um seinen Lebensbedarf zu decken, führt dies im Regelfall zur Anrechnung als Naturalunterhalt. In der Gesamtrechnung sind aber gleichermaßen die vom Unterhaltsberechtigten getragenen Betriebskosten entsprechend zu berücksichtigen.OGH 4 Ob 31/09a, 21.04.2009
- Das Verlangen des gesamten Geldunterhalts unbillig, wenn der Unterhaltsberechtigte die Ehewohnung, die ihm zur Deckung des Wohnbedürfnisses zur Verfügung stünde und deren Kosten der Unterhaltspflichtige trägt, ohne gerechtfertigte Gründe verlässt. Demnach sind die Wohnungsbeschaffungskosten (Kreditzinsenzahlungen und Prämienzahlungen für Lebensversicherung), aber auch die festgestellten Wohnungsbenützungskosten zur Hälfte auf den Geldunterhaltsanspruch der Klägerin anzurechnen. Bei der Quotierung der Wohnungsbenützungskosten sind die Kinder der Streitteile nicht zu berücksichtigen, weil diese die Wohnung nicht benützen.OGH 6 Ob 15/08m, 01.10.2008
- Hier: Sowohl der Unterhaltspflichtige als auch die Unterhaltsberechtigte sind kurz nacheinander aus der in ihrem Miteigentum stehenden Ehewohnung ausgezogen, wobei der unterhaltspflichtige Beklagte die Kosten für die Wohnung alleine trägt.OGH 6 Ob 15/08m, 01.10.2008
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- Hier allerdings abweichende Regelung in der Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 55a EheG.OGH 2 Ob 93/06z, 09.11.2006
- Die vom Unterhaltspflichtigen getragenen Kreditraten für jenen Kredit, der während aufrechter Ehe einvernehmlich der Anschaffung einer Eigentumswohnung diente, deren Verkaufserlös der Unterhaltsberechtigten zukam, mindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 1 Ob 200/05a, 13.12.2005
- Hier: Kreditrückzahlungen sowie die Tilgung eines Gehaltsvorschusses, welche der Erhaltung der Wohnmöglichkeit für die Klägerin und die Kinder der Streitteile und der Erhaltung des eigenen Vermögens des Unterhaltspflichtigen dienen.OGH 1 Ob 84/04s, 01.07.2004
- Hier: Rückzahlungsraten für das im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnhaus sowie Prämien zur Haushaltsversicherung.OGH 1 Ob 25/04i, 18.03.2004
- Die Tilgung von Krediten des Unterhaltspflichtigen für Investitionen, die zumindest auch den Zwecken des Unterhaltsberechtigten dienen beziehungsweise ihm zugute kommen und nicht von vornherein unangemessen hoch sind, sind bei der Bildung der Bemessungsgrundlage entsprechend zu berücksichtigen. Ob Kreditverbindlichkeiten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 10 Ob 34/03b, 07.10.2003
- Dabei ist die bisherige Übung der Kostentragung durch die Eheleute zu berücksichtigen (so auch schon 6 Ob 611/95) und wenn die Kreditrückzahlung zur Erhaltung einer luxuriösen Ehewohnung den Geldunterhaltsanspruch des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten übersteigt, muss dies aber noch nicht zu einem völligen Entfall des Geldunterhaltsanspruchs führen (so auch schon 7 Ob 550/95).OGH 6 Ob 258/01m, 29.11.2001
- Von einem Ehegatten allein getragene Kreditrückzahlungsraten vermindern den Geldunterhaltsanspruch des anderen Ehegatten nur dann, wenn damit diesem der Verbleib in der vormaligen Ehewohnung ermöglicht wird. Demgegenüber sind sonstige - somit nicht unmittelbar die Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten betreffende - Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, wenn überhaupt, lediglich von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.OGH 1 Ob 237/99f, 14.10.1999
- Leistet also, wie hier, der unterhaltspflichtige Ehegatte Kreditrückzahlungsraten allein, sind diese Zahlungen teilweise als Naturalunterhalt auf den Geldunterhaltsanspruch des in der Wohnung verbliebenen geschiedenen Ehegatten anzurechnen, was sodann im Aufteilungsverfahren zu berücksichtigen ist.OGH 5 Ob 10/99b, 12.10.1999
- Wegen der Deckung eines Teils der Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten vermindert sich also sein Geldanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.OGH 5 Ob 10/99b, 12.10.1999
- Dass sich der Unterhaltspflichtige auch noch an Wochenenden fallweise in der Ehewohnung befindet kann daran nichts ändern.OGH 6 Ob 194/98t, 10.09.1998
- Hier: Unterhaltspflichtiger hat die von ihm allein finanzierte Ehewohnung nicht verlassen.OGH 7 Ob 194/98z, 13.07.1998
- Dies ist sodann im Aufteilungsverfahren zu berücksichtigen.OGH 1 Ob 570/95, 06.09.1995
- Im vorliegenden Fall wurde die Hälfte der Rückzahlungsraten als Naturalunterhalt für die Unterhaltsberechtigte veranschlagt.OGH 1 Ob 501/93, 11.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009578 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 1 Ob 130/16y, 30.08.2016, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 41/16m, 24.05.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 97
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kreditraten für eine Wohnung, Betriebskosten und Mietzahlungen senken die Grundlage für die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nicht. Nur Kredite, die Sie für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen aufnehmen mussten, dürfen abgezogen werden.
Ausgaben des täglichen Lebens sind bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht abziehbar. Das gilt auch für Kredite, die Sie zur Bestreitung solcher Ausgaben aufgenommen haben, und für Wohnungskredite. Nur Kredite für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen werden als abziehbar anerkannt.