Darf mein Ehepartner mich aus der gemeinsamen Wohnung aussperren?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer
Nein. Tauscht der über die Wohnung verfügungsberechtigte Ehegatte das Schloss aus, können Sie im streitigen Verfahren verlangen, dass der frühere Zustand möglichst wiederhergestellt wird, etwa durch Herausgabe eines Schlüssels. Der Anspruch lässt sich auch mit einstweiliger Verfügung sichern. Er entfällt, wenn die Wohnung Ihrem dringenden Wohnbedürfnis nicht mehr dient.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Der durch Austausch des Wohnungsschlosses der Ehewohnung in seinem dringenden Wohnungsbedürfnis verletzte Ehegatte hat gegen den über die Wohnung verfügungsberechtigten anderen Ehegatten den im streitigen Verfahren durchzusetzenden Anspruch auf tunlichste Wiederherstellung des früheren Zustandes (hier: Herausgabe eines Schlüssels). Der Anspruch kann auch durch EV gesichert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat ein Ehegatte die Wohnung, über die nur der andere Ehegatte verfügungsberechtigt ist, verlassen und dient sie nicht mehr seinem dringenden Wohnbedürfnis, stehen ihm keine Ansprüche nach § 97 ABGB, insbesondere auch nicht auf bloßes Betreten ohne Einverständnis mit dem verfügungsberechtigten Ehegatten zu.OGH 7 Ob 2061/96f, 17.07.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009561 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 71/23d, 27.06.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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