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Darf mein Ehepartner die gemeinsame Wohnung einfach aufgeben?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Vermieter
Nein. Wer über die Wohnung verfügen kann, darf sie dem anderen Ehegatten, der dringend darauf angewiesen ist, nicht entziehen. Dazu zählen die Kündigung, der Verkauf oder die Belastung der Wohnung, aber auch das Aussperren. Fehlt ihm die Verfügungsmacht über die Wohnung allerdings, besteht dieser Anspruch nicht mehr.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Anspruch nach § 97 ABGB ist ein Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten, der den wohnungsbedürftigen Ehegatten vor einer Räumungsklage schützen soll. Der verfügungsberechtigte Ehegatte darf nicht derart über die Wohnung verfügen, dass sie dem bedürftigen Ehegatten ganz oder teilweise entzogen wird. Als eine solche Entziehung kommt die Beendigung des der Wohnungsbenützung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses in Betracht, wie etwa die Aufkündigung eines Mietverhältnisses, der Verkauf oder die Belastung des Wohnobjekts, aber auch rein tatsächliches Verhalten, wie etwa die Behinderung des Zutritts der Wohnung durch Aussperren oder Anwendung körperlicher Gewalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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