Habe ich ein Wohnrecht in der Wohnung meines Ehepartners?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer
Ja. Durch die Eheschließung erwerben Sie ein Wohnrecht an jener Wohnung, die Ihrem dringenden Wohnbedürfnis dient, auch wenn sie Ihnen nicht oder nicht allein gehört. Daraus folgt Ihr Anspruch, diese Wohnung zu benützen; sie muss nicht die Ehewohnung sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Dem § 97 ABGB liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Ehegatte durch die Eheschließung ein Wohnrecht an der ihm nicht oder nicht allein gehörigen Wohnung, die seinem dringenden Wohnungsbedürfnis dient, erwirbt, daraus wird ein Anspruch des Ehegatten, dem eine Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnungsbedürfnisses dient, auf Benützung dieser Wohnung, die nicht die Ehewohnung sein muss, abgeleitet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch beschränkt sich nicht auf die Ehewohnung.OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
- Zum Unterhalt gehört auch das Wohnen.OGH 1 Ob 519/93, 11.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
Im Gesetz
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