Darf mein Ehepartner die gemeinsame Wohnung einfach aufgeben?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer, Geschiedene
Nein, nicht willkürlich. Der Schutz der Wohnung soll verhindern, dass ein Ehegatte dem anderen durch eigenmächtige Schritte die Wohnung entzieht, etwa durch Aufgabe von Mietrechten, Verzicht oder bewusst nachteiligen Verkauf. Solche Schritte sind nur zulässig, wenn die Umstände sie erzwingen. Der Schutz endet aber, wenn Sie die Wohnung verlassen haben und sie Ihrem dringenden Wohnbedarf nicht mehr dient.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der Zweck des § 97 ABGB nF besteht darin, den einen Ehegatten in seinem Anliegen auf Sicherung seines Wohnbedürfnisses vor Willkürakten des anderen zu schützen. Hiebei soll der Aufgabe von Mietrechten, Rechtsverzichten und bewusst nachteiligem Verkauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen entgegengewirkt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieses Schutzes bedarf es jedoch nicht, wenn beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung sind.OGH 2 Ob 2/21i, 25.02.2021
- § 97 ABGB soll dem berechtigten Ehegatten den räumlichen Lebensbereich erhalten, der ihm bisher zur Deckung der den Lebensverhältnissen der Ehegatten entsprechenden Bedürfnisse diente und den er weiter benötigt.OGH 2 Ob 183/09i, 22.04.2010
- Die Bindung endet aber jedenfalls mit der Beendigung eines Aufteilungsverfahrens nach den §§ 81 ff EheG oder mit dem ungenutzten Ablauf der Frist des § 95 EheG.OGH 4 Ob 142/06w, 28.09.2006
- Der Anspruch nach § 97 ABGB ist mit Klage im streitigen Rechtsweg selbstständig (also nicht im Scheidungsverfahren oder im Aufteilungsverfahren) durchzusetzen. Von diesem Anspruch auf Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten nach § 97 ABGB, der durch eine im Streitverfahren einzubringende Klage geschützt werden kann, getrennt ist die im Außerstreitverfahren durchzuführende vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach Beendigung der Ehe im Sinne der §§ 81 ff EheG.OGH 10 Ob 14/06s, 25.04.2006
- Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten auf Benützung der Wohnung nach § 97 ABGB besteht nach Ehescheidung bei rechtzeitiger Antragstellung im Aufteilungsanspruch gemäß den §§ 81 ff EheG fort.OGH 10 Ob 14/06s, 25.04.2006
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Es ist im Regelfall nicht zu rechtfertigen, die Situation des betroffenen Ehegatten dadurch (erheblich) zu verbessern, dass er nunmehr berechtigt wäre, auch jene Teile des Hauses alleine - und unter Ausschluss des „verfügungsberechtigten" Ehegatten - zu benützen, die bisher von diesem verwendet wurden.OGH 1 Ob 90/05z, 24.06.2005
- Es wird nicht vorausgesetzt, dass die Wohnung die gemeinsame Ehewohnung war oder ist, sondern dass diese nur seinerzeit als Ehewohnung bestimmt war (RS0009525).OGH 2 Ob 274/03p, 11.12.2003
- Der Schutz des auf die Wohnung angewiesenen Ehegatten nach § 97 ABGB umfasst den (gegen den anderen Ehegatten gerichteten) Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte nicht derart über die Wohnung verfügt, dass sie dem bedürftigen Gatten ganz oder teilweise entzogen wird.OGH 9 Ob 226/02d, 18.12.2002
- Der Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Ehegatte durch die Eheschließung ein Wohnrecht an der ihm nicht oder nicht allein gehörenden Wohnung, die seinem dringenden Wohnbedürfnis dient, erwirbt; die Bestimmung soll diesen Ehegatten in seinem Anliegen auf Sicherung seines Wohnbedürfnisses schützen. Aus ihr wird ein Anspruch des Ehegatten, dem eine Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient, auf Benützung dieser Wohnung, die nicht die Ehewohnung sein muss, abgeleitet.OGH 1 Ob 162/00f, 30.01.2001
- Keine willkürliche Aufgabe der Ehewohnung, wenn zur Unternehmenssanierung notwendig.OGH 6 Ob 124/00d, 28.06.2000
- Hat ein Ehegatte die Wohnung, über die nur der andere Ehegatte verfügungsberechtigt ist, verlassen und dient sie nicht mehr seinem dringenden Wohnbedürfnis, stehen ihm keine Ansprüche nach § 97 ABGB, insbesondere auch nicht auf bloßes Betreten ohne Einverständnis mit dem verfügungsberechtigten Ehegatten zu.OGH 7 Ob 2061/96f, 17.07.1996
- Diesem Erfordernis wird ein Vertragsabschluss nicht gerecht, nach dessen Durchführung der Beklagte nicht mehr Eigentümer des Hauses, sondern nur mehr Fruchtgenussberechtigter ist.OGH 4 Ob 503/94, 25.01.1994
- Dieser soll Handlungen und Unterlassungen, die zum Verlust der Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen dient, führen, rechtmäßig nur dann setzen dürfen, wenn dies durch die Umständer erzwungen wird.OGH 3 Ob 640/81, 09.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 36.
- OGH 6 Ob 194/20b, 22.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
Im Gesetz
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