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Darf ich Kreditraten und Miete vom Unterhalt abziehen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Kreditraten für eine Wohnung, Betriebskosten und Mietzahlungen senken die Grundlage für die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nicht. Nur Kredite, die Sie für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen aufnehmen mussten, dürfen abgezogen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Rückzahlungsraten, Betriebskosten für Eigentumswohnungen, Rückzahlungen auf Wohnungskredite und der Mietzins können die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht schmälern; nur Kredite zur Bestreitung unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen sind abzugsfähige Aufwendungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 47.

Genannte Normen

ABGB aF §140 Bd; ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Kreditraten für die Ehewohnung

Ja. Zahlt der Unterhaltspflichtige die Raten für den Kredit, mit dem die Ehewohnung angeschafft wurde, und ist er selbst ausgezogen, werden diese Zahlungen in angemessener Weise auf Ihren Geldunterhalt angerechnet. Das gilt auch nach der Scheidung, solange die Aufteilung noch nicht abgeschlossen ist, und wird dort später berücksichtigt. Rechnet man Ihnen den fiktiven Mietwert an, dürfen die Kreditraten daneben nicht noch einmal abgezogen werden.

günstig für Unterhaltspflichtiger Nebeneinkünfte und Ausgaben beim Unterhalt

Ja. Erhöhen Nebeneinkünfte die Grundlage für den Unterhalt, dürfen die dafür nötigen Ausgaben abgezogen werden. Bei einer kreditfinanzierten Vermietung fließt daher nur der Überschuss nach Abzug der Kreditrückzahlungen ein. Dasselbe gilt für eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten.

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