Darf ich Kreditraten und Miete vom Unterhalt abziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten der Erziehungsberatung.OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022
- Auch Kreditrückzahlungen für existenznotwendige Aufwendungen vermindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 8 Ob 39/16t, 30.08.2016
- Mietzinszahlungen des Unterhaltsschuldners für die von ihm selbst benützte Wohnung bilden grundsätzlich keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 3 Ob 96/12g, 14.06.2012
- Hier: Problem der Kenntnis des Entstehens einer weiteren Sorgepflicht.OGH 7 Ob 156/10g, 29.09.2010
- Hier: Wohnungsfixkosten sind von der Bemessungsgrundlage nicht abzuziehen.OGH 3 Ob 28/09b, 22.04.2009
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- Dieser Grundsatz gilt auch bei der Ermittlung von Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten.OGH 6 Ob 202/06h, 14.09.2006
- Hier: Die durch die Privatentnahmen der Klägerin finanzierten Auslagen (Hauskredit, Betriebskosten der Ehewohnung, Pkw-Kosten, Gehalt der Köchin, Wirtschaftsgeld, Unterhalt der Kinder, private Lebensführung) stehen - mit Ausnahme der (betrieblich bedingten) Pkw-Kosten - in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem nunmehr die wirtschaftliche Existenz der Klägerin bildenden Unternehmen.OGH 6 Ob 221/05a, 03.11.2005
- Bei einer kreditfinanzierten Vermietung von Wohnraum mindert der Kreditrückzahlungsaufwand die unterhaltsrechtliche Bemessungsgrundlage; ein derartiger Aufwand ist als Abzugsposten den erzielten Mieteinnahmen gegenüberzustellen und nur ein sich danach allenfalls ergebender positiver Saldo in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 4 Ob 129/02b, 02.07.2002
- Vermietet ein Unterhaltspflichtiger Wohnraum, ist diese "Nebentätigkeit" solange neutral, als die erzielten Einnahmen die laufenden Finanzierungskosten nicht übersteigen.OGH 9 Ob 94/00i, 31.05.2000
- Die in den Entscheidungen 7 Ob 2085/96k und 7 Ob 132/98g zum Ausdruck kommende gegenteilige Ansicht, bei einer kreditfinanzierten Vermietung von Wohnraum könne der Kreditrückzahlungsaufwand die unterhaltsrechtliche Bemessungsgrundlage nicht mindern, wird ausdrücklich abgelehnt; ein derartiger Aufwand ist vielmehr als Abzugsposten den erzielten Mieteinnahmen gegenüberzustellen und nur ein sich danach allenfalls ergebender positiver Saldo in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 4 Ob 210/98f, 12.08.1998
- Kreditrückzahlungsraten für einen allein dem Unterhaltspflichtigen zuwachsenden Vermögenswert können bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt werden.OGH 7 Ob 132/98g, 05.05.1998
- Betriebskosten für privat benützte Fahrzeuge bilden keine Abzugspost vom Unterhaltsanspruch.OGH 10 Ob 508/96, 27.02.1996
- Hier: Wohnungskosten unter Berücksichtigung von Mietzinsbeihilfe.OGH 8 Ob 506/95, 16.03.1995
- Hier: Rückzahlung von Wohnungskredit.OGH 8 Ob 1506/95, 09.02.1995
- Hier: Kreditraten zum Zweck der Wohnungsverbesserung.OGH 1 Ob 564/91, 05.06.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 47.
- OGH 1 Ob 151/24y, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 156/24s, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 30/24a, 23.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 105/23v, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 185/23d, 21.11.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 39/16t, 30.08.2016
Genannte Normen
ABGB aF §140 Bd; ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zahlt der Unterhaltspflichtige die Raten für den Kredit, mit dem die Ehewohnung angeschafft wurde, und ist er selbst ausgezogen, werden diese Zahlungen in angemessener Weise auf Ihren Geldunterhalt angerechnet. Das gilt auch nach der Scheidung, solange die Aufteilung noch nicht abgeschlossen ist, und wird dort später berücksichtigt. Rechnet man Ihnen den fiktiven Mietwert an, dürfen die Kreditraten daneben nicht noch einmal abgezogen werden.
Ja. Erhöhen Nebeneinkünfte die Grundlage für den Unterhalt, dürfen die dafür nötigen Ausgaben abgezogen werden. Bei einer kreditfinanzierten Vermietung fließt daher nur der Überschuss nach Abzug der Kreditrückzahlungen ein. Dasselbe gilt für eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten.