Muss mein Ehepartner die Kosten der Ehewohnung mittragen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Vermieter
Ist Ihr Ehepartner über die Wohnung verfügungsberechtigt, die Ihr dringendes Wohnbedürfnis deckt, können Sie nicht nur verlangen, dass er nichts dagegen unternimmt. Sie können auch eine Leistung fordern, etwa die Zahlung des Mietzinses an den Vermieter. Wie hoch dieser Anspruch ist, hängt vom Einzelfall und den Einkommensverhältnissen ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat nach § 97 ABGB gegen den anderen, soweit dieser über "die Wohnung verfügungsberechtigt" ist, nicht bloß einen Anspruch auf Unterlassung und bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadenersatz, sondern auch einen Leistungsanspruch.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Gegenstand waren eine bereits vor gerichtlicher Geltendmachung aufgegebene Ehewohnung sowie eine Wohnung, die nie als Ehewohnung bestimmt war.OGH 4 Ob 71/23d, 27.06.2023
- Schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Schadenersatzansprüche auslösen.OGH 1 Ob 10/19f, 23.01.2019
- § 382e EO (seit Inkrafttreten des 2. GeSchG, BGBl I 2009/40, mit 1. 6. 2009: § 382h EO) umfasst sowohl Ansprüche eines Ehegatten auf Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses als auch Ansprüche, die aus der Verletzung dieses Wohnungserhaltungsanspruchs resultieren. Dies können neben Unterlassungs- auch Leistungsansprüche sein.OGH 2 Ob 173/09v, 29.10.2009
- Die Höhe des Zahlungsanspruches nach § 97 ABGB hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Besteht nach der Prozentsatzmethode kein Anspruch auf Geldunterhalt, so wird der nach § 97 ABGB verpflichtete Ehepartner in der Regel keinen größeren Anteil der Wohnungserhaltungskosten leisten müssen, als es dem Verhältnis zwischen den Einkommen der Eheleute entspricht. Muss der über die Wohnung verfügungsberechtigte Ehegatte ohnehin Geldunterhalt leisten, wird der Anspruch nach § 97 ABGB in der Regel nicht mehr als die Hälfte der Wohnungserhaltungskosten betragen können.OGH 4 Ob 55/07b, 04.09.2007
- Hier: Anspruch auf Zahlung des Mietzinses an den Vermieter.OGH 7 Ob 100/04p, 06.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 4 Ob 71/23d, 27.06.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 97
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
- EO § 382e · Dauer
- EO § 382h · Verständigungen
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