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Verliere ich meinen Unterhalt, wenn ich nicht arbeiten gehe?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Wenn Sie als unterhaltsberechtigter Ehegatte keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, verwirken Sie Ihren gesetzlichen Unterhaltsanspruch dadurch nicht. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine Arbeit möglich und zumutbar wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1982)

Durch die Unterlassung einer eigenen Erwerbstätigkeit - selbst wenn diese möglich und zumutbar wäre - verwirkt die unterhaltsberechtigte Ehegattin ihren gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigene Anstrengung beim Unterhalt nach Scheidung

Ja, sinngemäß. Auch beim Unterhalt nach Billigkeit wird darauf abgestellt, was jemand bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Ein Anspruch besteht außerdem nur, wenn Sie Ihren Unterhalt nicht selbst decken können.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verlust des Ehegattenunterhalts

Mehrere Bestimmungen sehen vor, dass ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch verlieren kann. Sie bilden zusammen einen durchgehenden Schutz für den Unterhaltspflichtigen. Verhindert werden soll, dass jemand Unterhalt fordert, obwohl er sich zu seinem eigenen Vorteil über alle Bindungen aus der Ehe hinwegsetzt.

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