Muss ich als Unterhaltsempfänger jede Arbeit annehmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klägerin muss sich jenes Einkommen anrechnen lassen, das sie als Vollzeitbeschäftigte erzielen hätte können.OGH 8 Ob 12/25k, 27.02.2025
- Eine Erwerbstätigkeit ist zumutbar, wenn sich das Kind oder die Kinder tagsüber in einer Betreuungseinrichtung aufhalten, wenn es also andere Betreuungsmöglichkeiten als durch den Unterhalt ansprechenden ehemaligen Ehegatten gibt. Maßgeblich ist nur die Betreuungsnotwendigkeit nach der Scheidung, auf die Modalitäten der Betreuung vor der Scheidung kommt es nicht an.OGH 3 Ob 82/16d, 14.06.2016
- Die Beantwortung der Frage, ob es der Klägerin zuzumuten ist, ganztägig berufstätig zu sein, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS-Justiz RS0080396) und somit grundsätzlich nicht revisibel.OGH 1 Ob 71/07h, 29.11.2007
- Ob die Dauer der ehelichen Gemeinschaft und das bei deren Beendigung erreichte Alter des gemäß § 68a Abs 2 EheG Unterhalt ansprechenden Ehegatten für sich allein zur Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit führt, ist geradezu typischerweise eine Frage des Einzelfalles.OGH 2 Ob 117/06d, 21.09.2006
- Hier: Vollerwerbstätigkeit trotz der Betreuung von drei nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern unzumutbar.OGH 1 Ob 84/04s, 01.07.2004
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unterhalt nach § 68 EheG.OGH 8 Ob 63/02a, 18.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 15.
- OGH 8 Ob 12/25k, 27.02.2025
- OGH 3 Ob 235/23i, 28.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 210/17h, 21.03.2018
- OGH 7 Ob 186/16b, 30.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 82/16d, 14.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Muss der Unterhaltsberechtigte für seine Wohnversorgung nichts bezahlen, braucht er in der Regel nicht mehr den gesamten festgesetzten Geldunterhalt. Der volle Unterhalt ist dann bereits mit einem geringeren Betrag gedeckt.
Nein. Gibt es mehrere Nachkommen, schulden sie den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften. Jeder trägt also nur den Teil, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht.