Welche Rechte habe ich an dem Grab meiner Familie?
günstig für Nutzungsberechtigter betrifft Angehörige, Grabnutzungsberechtigte, Friedhofsverwaltungen
Das Recht, eine Grabstätte zu benützen, ist ein privatrechtliches Nutzungsrecht an einer Sache. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn es durch einen Akt der Verwaltung verliehen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Das Recht auf Benützung einer Grabstätte ist ein dingliches Nutzungsrecht prvatrechtlicher Natur, mag seine Verleihung auch auf einem Verwaltungsakt beruhen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 38/23p, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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