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Wer entscheidet einen Streit um das Nutzungsrecht am Grab?

günstig für Grabnutzungsberechtigter betrifft Angehörige, Erben, Friedhofsverwaltungen, Pfarren
Das Recht, eine Grabstätte zu benützen, ist ein privatrechtlicher Anspruch, auch wenn es Ihnen die Friedhofsverwaltung einseitig eingeräumt hat. Für Streitigkeiten über Nutzungsrechte an einer Grabstelle sind daher die ordentlichen Gerichte zuständig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Das Recht auf Benützung einer Grabstätte ist ein Anspruch privatrechtlicher Natur, auch wenn dieses Recht von der Friedhofsverwaltung durch einseitigen Akt gewährt wurde. In einem solchen Fall ist für Streitigkeiten über Nutzungsrechte an Grabstelle die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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