Ist ein fest verankertes Holzhaus eine bewegliche Sache?
betrifft Grundeigentümer, Bauherren, Käufer, Verkäufer
Nein. Eine Baukonstruktion, die mit Pfählen im Boden verankert ist und aus tragenden Fußböden, vorgefertigten Außenwänden, Dachtafeln, Giebelwänden, Säulen und fest eingebauten Türen und Fenstern besteht, ist nach ihrer Beschaffenheit keine an sich bewegliche Sache. Sie wird deshalb wie ein Bauwerk behandelt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Eine Baukonstruktion mit einer verbauten Fläche von 302 Quadratmeter, die durch 1 m lange und einen Durchmesser von 12 bis 14 cm aufweisenden Piloten im Boden verankert ist, 8,8 cm starke Fußbodenstafeln mit Nagelbindern, weiters Außenwände aus vorgefertigten Tafeln mit geschlitzten und gezapften Staffelrahmen und beiderseits verplant mit 12 cm starken Spannplatten, ferner Dachtafeln aus 24 cm starken, auf Halteleisten genagelten Brettern sowie Giebelwände, eine Dachgaube, eine Pergolawand, Säulen und Streben zur Versteifung der Wände sowie Kanthölzer mit Türelementen und Fensterelementen aufweist, schließt es ihrer Beschaffenheit nach aus, als "an sich bewegliche" Sache gewertet zu werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 139/20b, 23.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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