Wann ist ein eingebauter Gegenstand noch eine eigene Sache?
betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Mieter
Entscheidend ist, ob sich der Gegenstand wirtschaftlich sinnvoll wieder abtrennen und als eigene Sache herstellen lässt. Allein dass etwas fest mit dem Boden, dem Mauerwerk oder durch Nieten und Nägel verbunden ist, macht es noch nicht zu einem unselbständigen Bestandteil.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Für die Unterscheidung zwischen selbständigen und unselbständigen Bestandteilen ist die wirtschaftliche Möglichkeit der Absonderung und Wiederherstellung einer selbständigen Sache entscheidend. Eine erdfeste, mauerfeste, nietfeste und nagelfeste Verbindung hat noch nicht die Schaffung eines unselbständigen Bestandteiles zur Folge.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Frage, was unter „Verbindung" in den Besonderen Bedingungen für Haftpflichtversicherungen Zusatzbaustein „Erweitertes Produktehaftpflichtrisiko" Z 2, (VF 50112:03) zu verstehen ist.OGH 7 Ob 89/07z, 04.07.2007
- hier: Dacheindeckungsteile und Fassadenteile (Trapezblechschalen) sind unselbständige Bestandteile.OGH 10 Ob 84/97v, 15.04.1997
- Im Mauerwerk verlegte Heizungsrohre sind unselbständige Bestandteile.OGH 6 Ob 644/94, 07.12.1994
- Hier: Wandgemälde, das im sogenannten Seccoverfahren hergestellt wurde, ist selbständiger Bestandteil.OGH 8 Ob 642/93, 18.11.1993
- Zu eng ist es hingegen, wenn gesagt wurde, daß ein unselbständiger Bestandteil nur dann vorliege, wenn das mit der Hauptsache in Verbindung gebrachte Material seine physiche Existenz verliert (MietSlg 24005). Auch auf diese Wertminderung der Hauptsache ist Bedacht zu nehmen.OGH 4 Ob 523/90, 08.05.1990
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- Bei Entfernungskosten von fünfundzwanzig Prozent bis zu fünfzig Prozent des Wertes von Fenstern und Türen ist nach der Verkehrsauffassung eine wirtschaftlich endgültige Verbindung anzunehmen.OGH 3 Ob 112/87, 11.11.1987
- Es kommt darauf an ob und inwieweit eine Absonderung eine Beeinträchtigung oder Änderung der Substanz oder des Wesens zur Folge hätte.OGH 7 Ob 642/85, 12.12.1985
- AufzugsanlageOGH 6 Ob 718/76, 27.01.1977
- Hier: KühlanlageOGH 6 Ob 146/73, 12.07.1973
- Nur der unselbständige Bestandteil kann nicht Gegenstand eines vom Rechte der Hauptsache verschiedenen Rechtes sein - Ein solcher liegt aber nur dann vor, wenn das mit der Hauptsache in Verbindung gebrachte Material seine physische Existenz verliert.OGH 7 Ob 265/72, 13.12.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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