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Wann ist ein eingebauter Gegenstand noch eine eigene Sache?

betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Mieter
Entscheidend ist, ob sich der Gegenstand wirtschaftlich sinnvoll wieder abtrennen und als eigene Sache herstellen lässt. Allein dass etwas fest mit dem Boden, dem Mauerwerk oder durch Nieten und Nägel verbunden ist, macht es noch nicht zu einem unselbständigen Bestandteil.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Für die Unterscheidung zwischen selbständigen und unselbständigen Bestandteilen ist die wirtschaftliche Möglichkeit der Absonderung und Wiederherstellung einer selbständigen Sache entscheidend. Eine erdfeste, mauerfeste, nietfeste und nagelfeste Verbindung hat noch nicht die Schaffung eines unselbständigen Bestandteiles zur Folge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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