Wann habe ich eine Sache rechtlich in meiner Gewalt?
betrifft Eigentümer, Besitzer, Mieter, Verwahrer
Das richtet sich danach, wie nahe Sie der Sache sind und ob Sie auf sie einwirken können. Beurteilt wird das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Über Sachen, die in Ihren Räumen frei zugänglich stehen, können Sie danach in der Regel verfügen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Die für die Innehabung erforderliche Nähe zur Sache und Möglichkeit der Einflußnahme bestimmen sich nach der Verkehrsauffassung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach allgemeiner Verkehrsauffassung kann jemand über Sachen, die in seinen Räumen ihm frei zugänglich stehen, nach Belieben verfügen. Dafür spricht zumindest der äußere Anschein.OGH 7 Ob 767/82, 11.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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