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Kann ein Vertreter den Besitz für mich ausüben?

günstig für Besitzer betrifft Eigentümer, Bevollmächtigte, Verwalter
Ja. Der Besitz an einer Sache kann jedenfalls tatsächlich auch durch einen Vertreter ausgeübt werden. Sie müssen die Sache also nicht selbst benützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Mindestens im Tatsächlichen kann der Besitz unbestritttenermaßen auch durch Vertreter ausgeübt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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