Was muss ich beweisen, wenn ich ein Wegerecht bestreite?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Nachweis der Anmaßung einer Servitut. Beklagter behauptete, er sei Eigentümer der von ihm genutzten Flächen.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Es handelt sich dabei um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berechtigung des Klagebegehrens; ist sie nicht gegeben, dann ist die Feststellungsklage abzuweisen.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Der Liegenschaftseigentümer, der sich gemäß § 523 ABGB mit der Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) gegen die Anmaßung einer Dienstbarkeit wendet, muss die Anmaßung der Servitut in seiner Sache behaupten und beweisen.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie die Anerkennung einer Dienstbarkeit verlangen, die Sie durch langjährige Nutzung erworben haben, ist die Anmerkung des Streits im Grundbuch zulässig. Das gilt auch, wenn Sie den Eingetragenen auf Zustimmung zur Eintragung klagen.
Wird Ihre Klage, mit der Sie feststellen lassen wollten, dass ein Recht nicht besteht, aus inhaltlichen Gründen rechtskräftig abgewiesen, steht damit fest, dass dieses Recht besteht. Klagt die Gegenseite später auf Leistung aus diesem Recht, ist das Gericht daran gebunden.